Spätestens seit Edward Snowden ist Whistleblowing, abgeleitet von „to blow a whistle“ – sinngemäß jemanden verpfeifen, ein brisantes Thema nicht nur für Unternehmen, sondern auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Ein Hinweisgeber, der Whistleblower, deckt Missstände auf und meldet diese entweder intern (in einem Unternehmen) oder an eine externe Stelle oder er tritt damit sogar an die Öffentlichkeit. In Zusammenhang mit Whistleblowing wird nicht selten von Vernadern gesprochen. Und das obwohl dieses Thema eigentlich viel mit Zivilcourage und einem positiven Beitrag zum Aufdecken von diversen Missständen in Unternehmen, aber auch in der Gesellschaft zu tun hat. Erschwerend kommt hinzu, dass bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Schutz von Hinweisgebern nur bruchstückhaft geregelt ist. Ziel der im Herbst 2019 veröffentlichten EU-Whistleblower-Richtlinie ist, Mindeststandards im Zusammenhang mit Whistleblowing sicherzustellen und Whistleblower selbst besser zu schützen. Nun sind zwei Jahre vergangen und mit 17. Dezember 2021 endet die Frist für die Umsetzung der EU- Richtlinie in das nationale Recht. Was hat sich diesbezüglich in Österreich getan? Sind Hinweisgeber nun besser geschützt? Sind Sie besser angesehen? Diese und weitere Fragen zu diesem brandaktuellen Thema hat RA Dr. Katharina Kitzberger (Weber & Co) zwei Expert:innen, nämlich Mag. Fiona Springer (FMA) und Mag. Kristof Wabl (StoneTurn), gestellt.
Dr. Katharina Kitzberger ist RA und Partnerin bei Weber & Co. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind: Prozessführung, Schiedsverfahren, Zivil-, Unternehmens-, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Haftungsrecht, Vertriebsrecht, Versicherungsrecht und Compliance.
Mag Fiona Springer ist Juristin und in der FMA als Teamleiterin für Verbraucherinformationen und Market Monitoring zuständig.
Mag. Kristof Wabl ist Wirtschaftsforensiker und Partner bei StoneTurn und Leader der Task Force Whistleblowing bei Transparency International.